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   VGH Bayern, 14.01.2022 - 1 NE 21.1156   

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https://dejure.org/2022,1503
VGH Bayern, 14.01.2022 - 1 NE 21.1156 (https://dejure.org/2022,1503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2022 - 1 NE 21.1156 (https://dejure.org/2022,1503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - 1 NE 21.1156 (https://dejure.org/2022,1503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; BauGB § 14 Abs. 1
    Aufgrund fehlender Planungskonzeption erfolgreicher Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen eine Veränderungssperre

  • rewis.io

    Veränderungssperre, Fehlende Planungskonzeption

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 1 NE 21.1156
    Die Gemeinde muss bereits positive planerische Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans so weit entwickelt haben, dass diese geeignet sind, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde über die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu steuern (vgl. st. Rspr BVerwG, B.v. 22.1.2013 - 4 BN 7.13 - juris Rn. 3; B.v. 1.10.2009 - 4 BN 34.09 - NVwZ 2010, 42; U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138).

    Darauf kann eine Veränderungssperre aber nicht gestützt werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138).

  • BVerwG, 16.12.2013 - 4 BN 18.13

    Inhaltliches Planungsmindestmaß für den Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 1 NE 21.1156
    Da mit der angestrebten Schaffung eines Bürgerhauses auch die Art der baulichen Nutzung gesteuert werden soll, ist der Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans noch offen, wenn - wie hier - Vorstellungen über die angestrebte Art der baulichen Nutzung der betroffenen Grundstücke fehlen (vgl. BVerwG, B.v. 16.12.2013 - 4 BN 18.13 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 1 NE 21.1156
    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - BauR 2015, 968 zur Frage der Wirksamkeit eines Bebauungsplans).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 1 NE 21.1156
    Die Gemeinde muss bereits positive planerische Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans so weit entwickelt haben, dass diese geeignet sind, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde über die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu steuern (vgl. st. Rspr BVerwG, B.v. 22.1.2013 - 4 BN 7.13 - juris Rn. 3; B.v. 1.10.2009 - 4 BN 34.09 - NVwZ 2010, 42; U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138).
  • BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 7.13

    Anforderungen an den Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 1 NE 21.1156
    Die Gemeinde muss bereits positive planerische Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans so weit entwickelt haben, dass diese geeignet sind, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde über die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu steuern (vgl. st. Rspr BVerwG, B.v. 22.1.2013 - 4 BN 7.13 - juris Rn. 3; B.v. 1.10.2009 - 4 BN 34.09 - NVwZ 2010, 42; U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138).
  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 2 N 06.3192
    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 1 NE 21.1156
    Eine Veränderungssperre ist allerdings unzulässig, wenn sich der Inhalt der beabsichtigten Planung noch in keiner Weise absehen lässt, wenn die Gemeinde lediglich beschließt zu planen oder wenn die Gemeinde nur das städtebaulich Unerwünschte feststellt (vgl. BayVGH, U.v. 25.3.2010 - 2 N 06.3192 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 N 21.1155

    Veränderungssperre, Fehlende Planungskonzeption

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2022 - 1 NE 21.1156
    ... und ... Am 20. April 2021 stellte sie einen Normenkontrollantrag gegen die Veränderungssperre, über den bislang nicht entscheiden wurde (1 N 21.1155).
  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 N 21.1155

    Veränderungssperre, Fehlende Planungskonzeption

    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Januar 2022 die Veränderungssperre bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache außer Kraft gesetzt (1 NE 21.1156).
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